Garantie und Rückgabe

1. DEFINITIONEN

1.1 Garantiegeber, Hersteller - Inhaber der Marke StoneStyle, ist Primagran Sp. z o.o. mit Sitz in Polen: Żuławki 15C, 82-103 Stegna, Nr. im Landesgerichtsregister KRS 0000367567, Gewerbeanmeldenummer: 221041203, Steuernummer: 9571039974, Nr. in der Abfalldatenbank BDO: 000150841.

1.2 Verbraucher - gemäß Artikel 22 (1) des poln. Zivilgesetzbuchs eine natürliche Person, die Produkte kauft, ohne dass dies mit ihrer wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit in Verbindung steht.

1.4 Granitspülen - Spülen der Marke StoneStyle, hergestellt von Primagran.

1.5 Zubehör - Siphons, Schneidebretter, aufrollbare Abtropfflächen, Abtropfschalen, auf die Primagran eine Garantie gewährt.

1.6 Produkte - Granitspülen, Armaturen und Zubehör insgesamt.

2. GARANTIEUMFANG

2.1      Diese Garantie gilt für die Produkte.

2.2 Die Bedingungen dieser Garantie gelten nur für Produkte

2.3 Die Garantie ist nur in dem Land gültig, in dem das Produkt direkt von Primagran erworben

wurde.

3. ERKLÄRUNGEN DES GARANTIEGEBERS

3.1 Die Produkte erfüllen die Anforderungen, die sich aus europäischen Qualitätsnormen ergeben und wurden mangelfrei hergestellt.

3.2 Wir garantieren den ordnungsgemäßen Betrieb der Produkte unter der Voraussetzung, dass sie in Übereinstimmung mit den Anleitungen, die unter www.stonestyle.de heruntergeladen werden können, installiert, verwendet und gewartet werden.

4. GARANTIEZEITRAUM

4.1 Die Garantiezeit beträgt:

1. Für Granitspülen - 10 Jahre;

2. Für Küchenarmaturen:

a. Korpus – 5 Jahre;

b. Kartusche (sofern Filter eingebaut sind) – 2 Jahre;

c. Verchromte Oberfläche – 2 Jahre;

d. Lackierte Oberfläche – 1 Jahr;

e. Andere Gummidichtungen, 2-Funktionen der Strahlart– 1 Jahr;

3. Für Zubehör, ausgenommen Spender – 2 Jahre;

4. Für Spender:

a. INOX und Kupfer – 2 Jahre;

b. Chrom, Gold, Beige, Schwarz und Graphit – 1 Jahr;

4.2 Der Beginn der Garantiezeit wird durch das Datum des Verkaufs des Produkts an den Verbraucher bestimmt, basierend auf dem Kaufnachweis, d.h. der Rechnung oder dem Kassenbon, die die genaue Bezeichnung und das Modell der Stonestyle-Produkte enthalten.

5. HAFTUNG DES GARANTIEGEBERS

5.1 Die Garantie umfasst alle Fabrikationsmängel des Produkts, die im Garantiezeitraum festgestellt werden und durch den Hersteller zu vertreten sind.

5.2 Die Haftung des Garantiegebers für die Granitspülen erstreckt sich auf deren strukturelle Materialfehler, d.h. auf Verfärbungen und innere Risse, die in den Granitspülen auftreten, sowie auf Verformungen, die während des Herstellungsprozesses auftreten, sofern diese keinen Mangel oder Fehler der Granitspülen darstellen und als Folge des technologischen Prozesses nicht unter diese Garantie fallen:

5.2.1 Biegungen und/oder Dickenabweichungen bis zu 2,5 mm als Biegungen, die durch entsprechenden Einbau der Granitspüle kompensiert werden können.

5.2.2 Biegungen und/oder Dickenabweichungen von mehr als 2,5 mm, die nach dem Einbau der Granitspüle festgestellt wurden.

5.3 Die Haftung des Garantiegebers für das Zubehör erstreckt sich auf dessen Vollständigkeit, strukturelle Materialfehler, insbesondere auf die Vollständigkeit des Bausatzes, die Wirksamkeit des Mechanismus am automatischen Siphon, die Dichtheit des Systems und der Dichtungen.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

6.1 Der Garantiegeber ist von der Haftung für Produktmängel befreit, die auf andere Gründe zurückzuführen sind als die, die im Produkt zum Zeitpunkt dessen Übergabe an den Verbraucher versteckt sind.

6.2 Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass die in der Montageanleitung beschriebenen, vom Verbraucher durchzuführenden Wartungsarbeiten, z.B. Reinigung, Entkalkung, laufende Oberflächenpflege, Pflege des Produkts, nicht durchgeführt wurden.

6.3 Der Garantiegeber übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus folgenden Umständen ergeben:

6.3.1 Verschuldete mechanische, thermische oder chemische Schäden,

6.3.2 Falsche Montage oder Demontage des Produkts, die zu einer Beschädigung des Produkts führt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Stanzen oder Bohren von Öffnungen nach der Montage der Granitspüle,

6.3.3 Änderungen und Reparaturen, die nicht in Übereinstimmung mit der StoneStyle-Anleitung durchgeführt wurden,

6.3.4 Einsatz von nicht originalen Ersatzteilen bei der Montage, Demontage oder Reparatur des Produktes,

6.3.5 Unsachgemäße Wartung und Pflege, insbesondere die Verwendung von ungeeigneten Reinigungsmitteln, mangelnde Pflege,

6.3.6 Sonstige Mängel, die sich aus der Fahrlässigkeit des Verbrauchers ergeben,

6.3.7 Starke Verschmutzungen von Wasser oder Leitungen, der zur Beschädigung des Produktes führen können,

6.3.8 Verwendung der Produkte auf eine Art und Weise, die nicht ihrer Bestimmung entspricht, einschließlich der Verwendung einer Abtropffläche oder einer Abtropfschale, die nicht ihrer Bestimmung entspricht.

        6.3.9                  Abnutzung der Produkte durch normalen Gebrauch.

6.4 Der Garantiegeber übernimmt keine Haftung für irgendwelche Personen- und Sachschäden, die aus einem der in dem vorliegenden Paragraphen beschriebenen Gründen resultieren.

6.5 Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel an Granitspülen, die eine Einstufung der Granitspüle als Produkt der Kategorie B und damit eine Minderung des Verkaufspreises der Granitspüle, wie im Shop angegeben, zur Folge haben.

6.6 Die Beschichtung der Granitspüle muss vom Verbraucher beim Kauf oder bei der Lieferung überprüft werden, auch wenn die Granitspüle originalverpackt ist. Mechanische Schäden an der Beschichtung der Granitspüle, die nach der vorbehaltlosen Abnahme festgestellt werden, schließen die Haftung des Garantiegebers aus. Der Garantiegeber haftet auch nicht für Mängel an den gelieferten Gegenständen, es sei denn, sie wurden direkt beim Kauf oder bei der Entgegennahme der Lieferung gemeldet. 

6.7 Die Garantie deckt keine mechanischen Schäden, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, vorsätzliche oder zufällige Schäden, Schäden durch Fahrlässigkeit, Schäden durch normale Abnutzung, Schäden, die Abrieb oder Kratzer sind.

 

7. REKLAMATIONSVERFAHREN

7.1 Anmeldung einer Reklamation.

                   7.1.1 Reklamationen sind unverzüglich nach der Feststellung eines Mangels anzumelden.

                   7.1.2 Eine Reklamationsanzeige soll wenigstens folgende Punkte umfassen:

a)    Angaben des Verbrauchers (Vor- und Nachname, Kontaktangaben),

b)    Bezeichnung der beanstandeten Produktes,

c)     Kaufnachweis - Rechnung oder Kassenbon,

d)    Detaillierte Beschreibung mit entsprechender Fotodokumentation zum Nachweis des Mangels,

7.1.3 Werden in der Reklamationsanzeige gemäß Par. 7.1.2 Mängel festgestellt, so fordert der Garantiegeber den Verbraucher auf, diese innerhalb einer vom Garantiegeber gesetzten Frist von mindestens 7 Tagen zu ergänzen. In diesem Falle verlängert sich die Frist für die Bearbeitung der Reklamationsanzeige durch den Garantiegeber entsprechend um die Zeit, die er für die Behebung der Mängel benötigt.

                   7.1.4 Die Reklamationsanzeige soll durch den Verbraucher dem Garantiegeber:

a)    per E-Mail an den Garantiegeber unter [email protected] oder

b)    schriftlich an die folgende Adresse: Primagran sp. z o.o. Żuławki 15c 82-103 Stegna, Polen geschickt werden.

7.1.5 Der Garantiegeber prüft die Reklamationsanzeige innerhalb von 14 Kalendertagen nach ihrem Eingang und sendet dem Verbraucher eine Antwort an die von ihm angegebene Adresse, in der er über folgende Punkte informiert wird:

a)  über die Anerkennung der Reklamation und über die Erledigung der Reklamation oder

b)  über die Ablehnung der Reklamation mit entsprechender Begründung.

                    7.2         Ansprüche.

                   7.2.1       Die garantiebezogenen Ansprüche hängen mit folgenden Leistungen zusammen:

a)    Instandsetzung des Produktes oder

b)    Austausch des mangelhaften Produktes gegen ein neues mangelfreies Produkt.

7.2.2 Der Garantiegeber behält sich das Recht vor, die Art der Behebung des Mangels unter den im obigen Absatz genannten Möglichkeiten zu wählen.

                   7.2.3    Wenn es nicht möglich ist, das fehlerhafte Produkt durch ein mangelfreies Produkt zu ersetzen (z. B. wenn das betreffende Modell nicht auf dem Markt erhältlich ist), kann der Verbraucher ein ähnliches Produkt erhalten.

7.2.4 Der Garantiegeber trägt keine zusätzlichen Kosten für den Ersatz der Produkte, insbesondere nicht für die Demontage und den Wiedereinbau der Produkte.

7.2.5 Voraussetzung für die Ausgabe eines neuen Produkts ist die vorherige Rücksendung des mangelhaften, vollständigen Produkts an den Garantiegeber auf Kosten des Garantiegebers. Das zurückgegebene Produkt soll entsprechend gesichert werden. Die Rücksendungen sind zu richten an: Magazyn Primagran, ul. Starocińska 8, 82-100 Nowy Dwór Gdański, Polen

7.2.6 Anerkannte Mängel werden innerhalb von 14 Arbeitstagen ab dem Datum der Anerkennung der Reklamation behoben. Für den Fall, dass Ersatzteile importiert werden müssen, behält sich der Garantiegeber das Recht vor, die oben genannte Frist nach vorheriger Information des Verbrauchers zu verlängern.

8. NICHT BEGRÜNDETE KOSTEN

Alle Kosten für ungerechtfertigte Reklamationen gehen zu Lasten des Verbrauchers im Rahmen dieser Garantie.

9. PFLICHTEN DES VERBRAUCHERS

Detaillierte Montage-, Wartung- und Betriebshinweise sind der Montageanweisung zu entnehmen. Der Verbraucher ist verpflichtet, sich mit den Garantiebedingungen und mit der Montageanweisung vertraut zu machen und diese zu beachten.

 

10. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

10.1 Wird die Reklamation anerkannt und das Produkt ersetzt, beginnt die Garantiezeit von neuem. Wenn der Garantiegeber einen Teil des Produkts ersetzt hat, läuft die Garantiefrist nur für den ersetzten Teil des Produkts neu.

10.2 Der Garantiezeitraum wird um die Zeit verlängert, in der der Verbraucher infolge eines garantiebezogenen Mangels das Produkt nicht benutzen konnte.

10.3 Diese Produktgarantie schließt in keiner Weise die Rechte des Verbrauchers im Rahmen der Garantiebestimmungen für Mängel der verkauften Waren oder die Haftung für die Nichtübereinstimmung der Waren mit dem Vertrag aus, begrenzt sie, schränkt sie ein oder setzt sie aus.

10.4 Der Garantiegeber behält sich das Recht vor, Produktionsänderungen und Produktverbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen, ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.